Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 219
Es ist verboten,
Antwortmöglichkeiten
- Aden Hund bei Laufschüssen von Schalenwild zu schnallen.
- Bden Hund bei Kieferschüssen von Schalenwild zu schnallen.
- Cden Hund an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten.✓ richtig
- Dden Hund auf die geflügelte Ente anzusetzen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #219 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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