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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 213

Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADas naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.
  2. BDie oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.
  3. CDas Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.✓ richtig
  4. DDie zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #213 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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