Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 213
Wie darf gemäß § 37 des Landeswaldgesetzes der Wald in der Form von Reiten betreten werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADas naturbezogene, naturverträgliche Reiten ist im Wald überall gestattet.
- BDie oberste Naturschutzbehörde regelt durch Verordnung im Einzelfall das Reiten im Wald.
- CDas Reiten im Wald ist nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet.✓ richtig
- DDie zuständige Gemeinde genehmigt oder versagt in ihrem Gemeindegebiet das Reiten im Wald.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #213 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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