Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 212
Was sagt das Waldgesetz Baden-Württemberg über das Reiten im Wald aus?
Antwortmöglichkeiten
- ADas Reiten im Wald ist nur auf Straßen und Wegen gestattet.✓ richtig
- BDas Reiten im Wald ist auf allen nicht eingezäunten Waldflächen gestattet.
- CDas Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 m Breite und auf Fußwegen ist nicht gestattet.✓ richtig
- DDas Reiten im Wald ist überall gestattet.
- EDas Reiten auf Sport- und Lehrpfaden ist nicht gestattet.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, E sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #212 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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