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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 211

Welche Möglichkeit bietet das Waldgesetz Baden-Württemberg dem Jagdausübungsberechtigten, den reibungslosen Ablauf einer größeren Gesellschaftsjagd zu gewährleisten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer Waldbesitzer kann aus Gründen der Wildbewirtschaftung (Bejagung) den Wald vorübergehend für die Dauer der Jagd sperren. Die Sperrung ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen.✓ richtig
  2. BDie Forstbehörden sind verpflichtet, alle Zugänge zum Wald zu sperren, um das Betreten des Waldes zu verhindern.
  3. CDer Jagdausübungsberechtigte kann an den Waldzugängen Posten aufstellen, die Waldbesuchern untersagen, den Wald zu betreten.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #211 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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