Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 211
Welche Möglichkeit bietet das Waldgesetz Baden-Württemberg dem Jagdausübungsberechtigten, den reibungslosen Ablauf einer größeren Gesellschaftsjagd zu gewährleisten?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Waldbesitzer kann aus Gründen der Wildbewirtschaftung (Bejagung) den Wald vorübergehend für die Dauer der Jagd sperren. Die Sperrung ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen.✓ richtig
- BDie Forstbehörden sind verpflichtet, alle Zugänge zum Wald zu sperren, um das Betreten des Waldes zu verhindern.
- CDer Jagdausübungsberechtigte kann an den Waldzugängen Posten aufstellen, die Waldbesuchern untersagen, den Wald zu betreten.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #211 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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