Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 205
Auf welchen Feldern ist die Ausübung der Treibjagd jagdrechtlich verboten?
Antwortmöglichkeiten
- AAuf Feldern, die mit ausgereiften Hackfrüchten bestanden sind.
- BAuf Feldern, die mit reifender Halm- oder Samenfrucht oder mit Tabak bestanden sind.✓ richtig
- CAuf Feldern, die mit überwinternder Halm- oder Samenfrucht bestanden sind.
- DAuf Feldern, die mit Sonderkulturen bestanden sind.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #205 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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