Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 201
Ein Jagdpächter möchte an einem Sonntag in seinem Revier in Baden-Württemberg eine Drückjagd auf Schwarzwild im Wald veranstalten, an der außer ihm noch neun weitere Schützen und vier Treiber teilnehmen.
Antwortmöglichkeiten
- ADies ist erlaubt, da es sich nur um eine Gesellschaftsjagd handelt.✓ richtig
- BDies ist verboten, weil es sich um eine Treibjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
- CDies ist verboten, da es sich um eine Gesellschaftsjagd handelt und diese sonntags verboten ist.
- DDies ist erlaubt, weil es sich nicht um eine Treibjagd im Sinne des Feiertagsgesetzes handelt.✓ richtig
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #201 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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