Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 200
Welche Aussage zur Bejagung von Rabenkrähe und Elster ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Arten können außer in befriedeten Bezirken überall bejagt werden.
- BRabenkrähen und Elstern sind ganzjährig mit der Jagd zu verschonen.
- CDie Arten dürfen nur außerhalb von Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen bejagt werden.✓ richtig
- DDie Arten dürfen in Naturschutzgebieten und Vogelschutzgebieten bejagt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #200 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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