Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 195

Wann braucht der Jagdausübungsberechtigte einen entstandenen Jagdschaden nicht zu ersetzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWenn der Schaden von einem angestellten Jäger oder Treiber verursacht wurde.
  2. BWenn der Schaden zur Durchführung einer Nachsuche unvermeidbar war.✓ richtig
  3. CWenn der Schaden durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstand.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #195 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.