Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 191
Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- AEr muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.✓ richtig
- BEr muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.
- CEr muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.
- DEr kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #191 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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