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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 191

Was hat ein Landwirt bei einem Wildschaden durch Schwarzwild im Getreide zu beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr muss den Schaden innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anmelden.✓ richtig
  2. BEr muss den Wildschaden bei der unteren Jagdbehörde anmelden.
  3. CEr muss den Wildschaden dem zuständigen Jagdpächter melden.
  4. DEr kann nur dann Wildschaden geltend machen, wenn er entsprechende Verhütungsmaßnahmen durchgeführt hat.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #191 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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