Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 189
Ein Zuckerrübenfeld drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann. In welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?
Antwortmöglichkeiten
- AIn dem Umfang, wie der Wildschaden sich zur Zeit der Ernte bemessen lässt.✓ richtig
- BDie vom Geschädigten bis zum Schadenszeitpunkt getroffenen Aufwendungen für den Zuckerrübenacker sind zu ersetzen.
- CDa die Zuckerrüben grundsätzlich einer erhöhten Gefährdung durch das Schwarzwild ausgesetzt sind, wird der Wildschaden nicht ersetzt.
- DDa die Zuckerrüben zu den hochwertigen Handelsgewächsen zählen, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Wildschadenersatz.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #189 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.