Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 186
Unter welcher Gegebenheit besteht kein Anspruch auf Ersatz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grundstück?
Antwortmöglichkeiten
- ADer wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereignis einen Elektrozaun um das geschädigte Grundstück errichtet.
- BDer Berechtigte hat den Schaden binnen fünf Tagen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde angemeldet.
- CDer Privatwaldbesitzer hat den im Januar bemerkten Verbiss in einer Kultur seines forstwirtschaftlich genutzten Grundstückes am 1. Oktober des gleichen Jahres bei der zuständigen Behörde angemeldet.✓ richtig
- DDer wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereignis den Wildbestand auf eine den Äsungs- und Biotopverhältnissen sowie den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft angepasste Wilddichte einreguliert.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #186 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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