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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 183

Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft hat dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.
  2. BDer Wildschaden an Sonderkulturen (Baumschulbeete) ohne übliche Wildschutzvorrichtung müssen nicht ersetzt werden.✓ richtig
  3. CSofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Jagdausübungsberechtigte den Wildschaden zu ersetzen.
  4. DDen Jagdpächter, der den gesetzlichen Ersatz des Wildschadens im Jagdpachtvertrag übernommen hat, trifft die Ersatzpflicht.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #183 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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