Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 183
Pflanzbeete einer Baumschule werden durch Rehwildverbiss geschädigt. Die Beete liegen in der freien Landschaft eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und sind nicht eingezäunt. Was gilt bezüglich der Wildschadensersatzpflicht?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft hat dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen.
- BDer Wildschaden an Sonderkulturen (Baumschulbeete) ohne übliche Wildschutzvorrichtung müssen nicht ersetzt werden.✓ richtig
- CSofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Jagdausübungsberechtigte den Wildschaden zu ersetzen.
- DDen Jagdpächter, der den gesetzlichen Ersatz des Wildschadens im Jagdpachtvertrag übernommen hat, trifft die Ersatzpflicht.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #183 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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