Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 182
Bei Wildschäden im Mais hat der Geschädigte zuvor zumutbare und angemessene Maßnahmen zur Verhütung von Schäden unterlassen. Sein Ersatzanspruch beträgt:
Antwortmöglichkeiten
- A20 %
- B50 %
- C80 %✓ richtig
- D100 %
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #182 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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