Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 180
Gesetzliche Wildschadensersatzpflicht besteht nicht für durch Schwarzwild verursachte Schäden an
Antwortmöglichkeiten
- Agetrennten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln.
- Beinem mit Elektrozaun geschützten Haferfeld.
- CGemüse, das in einem Hausgarten ohne Schutzzaun angebaut wird.✓ richtig
- Dordnungsgemäß bewirtschafteten Streuobstwiesen.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.