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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 180

Gesetzliche Wildschadensersatzpflicht besteht nicht für durch Schwarzwild verursachte Schäden an

Antwortmöglichkeiten

  1. Agetrennten, aber noch nicht eingeernteten Kartoffeln.
  2. Beinem mit Elektrozaun geschützten Haferfeld.
  3. CGemüse, das in einem Hausgarten ohne Schutzzaun angebaut wird.✓ richtig
  4. Dordnungsgemäß bewirtschafteten Streuobstwiesen.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #180 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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