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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 178

Um den Anspruch auf Schadensersatz nicht zu verlieren, muss Wildschaden durch Schwarzwild an Kartoffeln spätestens angemeldet werden

Antwortmöglichkeiten

  1. Anach Kenntnis des Schadens bis zum 1. Oktober.
  2. Bsofort nach Kenntnisnahme des Schadens.
  3. Cinnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme des Schadens.✓ richtig
  4. Dbis zu vier Wochen nach Kenntnisnahme des Schadens.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #178 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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