Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 177
Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.
- Bjeweils bis zum 1.5. oder 31.10.
- Cinnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.
- Djährlich bis zum 15.5.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #177 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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