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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 177

Wildschaden durch Rehwild an einem Tannenvorbau im Wald muss spätestens angemeldet werden

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich nach Kenntnisnahme des Schadens.
  2. Bjeweils bis zum 1.5. oder 31.10.
  3. Cinnerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme.
  4. Djährlich bis zum 15.5.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #177 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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