Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 176
Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der zuständigen Unteren Jagdbehörde.
- BBei dem örtlich zuständigen Forstrevierleiter
- CBei der zuständigen Gemeinde.✓ richtig
- DBei der zuständigen Jagdgenossenschaft.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #176 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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