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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 176

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der zuständigen Unteren Jagdbehörde.
  2. BBei dem örtlich zuständigen Forstrevierleiter
  3. CBei der zuständigen Gemeinde.✓ richtig
  4. DBei der zuständigen Jagdgenossenschaft.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #176 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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