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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 175

Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, anmelden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABeim zuständigen Amtsgericht.
  2. BBeim Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
  3. CBei einem Wildschadenschätzer.
  4. DBei der Gemeinde, in der der Geschädigte seinen Wohnsitz hat.
  5. EBei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #175 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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