Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 175
Bei wem muss der Geschädigte Wildschaden an einem Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, anmelden?
Antwortmöglichkeiten
- ABeim zuständigen Amtsgericht.
- BBeim Jagdpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks.
- CBei einem Wildschadenschätzer.
- DBei der Gemeinde, in der der Geschädigte seinen Wohnsitz hat.
- EBei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #175 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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