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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 174

Welche Aussagen über fristgerechte Anmeldung von ersatzpflichtigem Wildschaden sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie einmal im Jahr bis zum 15. Mai bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.✓ richtig
  2. BFeldschäden müssen innerhalb eines Monats, Forstschäden innerhalb eines Vierteljahres angemeldet werden.
  3. CAlle Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, müssen innerhalb einer Woche nachdem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erhalten hat, oder bei gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.✓ richtig
  4. DAlle Wildschäden sind innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Jagdpächter anzumelden.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #174 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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