Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 174
Welche Aussagen über fristgerechte Anmeldung von ersatzpflichtigem Wildschaden sind richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn sie einmal im Jahr bis zum 15. Mai bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.✓ richtig
- BFeldschäden müssen innerhalb eines Monats, Forstschäden innerhalb eines Vierteljahres angemeldet werden.
- CAlle Wildschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, müssen innerhalb einer Woche nachdem der Geschädigte vom Schaden Kenntnis erhalten hat, oder bei gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.✓ richtig
- DAlle Wildschäden sind innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Jagdpächter anzumelden.
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #174 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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