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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 173

Innerhalb welcher gesetzlichen Frist muss der Geschädigte spätestens einen von Schwarzwild verursachten Schaden an einer Wiese bei der zuständigen Gemeinde anmelden, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, wenn er Schadensersatz mit Aussicht auf Erfolg geltend machen will?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAm ersten Werktag nach Kenntnisnahme
  2. BInnerhalb einer Woche✓ richtig
  3. CInnerhalb eines Monats
  4. DBis zu Beginn der Ernte

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #173 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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