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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 171

Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWeizenfeld
  2. BKartoffelacker
  3. CForstkultur mit Hauptbaumarten
  4. DBaumschule✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #171 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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