Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 171
Bei welcher Anpflanzung haftet der Jagdausübungsberechtigte nur dann für Wildschäden, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvorrichtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?
Antwortmöglichkeiten
- AWeizenfeld
- BKartoffelacker
- CForstkultur mit Hauptbaumarten
- DBaumschule✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #171 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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