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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 165

Was gilt als übliche Schutzvorrichtung?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,8 m Höhe.✓ richtig
  2. BBei Rotwild ein Zaun von mindestens 1,5 m Höhe.
  3. CBei Schwarzwild Elektrozäune, die gewährleisten, dass sie wilddichten Zäunen in der Wirksamkeit gleichen.✓ richtig
  4. DBei Wildkaninchen ein Zaun von mindestens 1 m Höhe, der mindestens 30 cm in die Erde eingegraben ist✓ richtig
  5. EEs gibt keine vorgeschriebenen Standards für Schutzvorrichtungen gegen Wildschaden.

Lösung

Antworten A, C, D sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #165 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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