Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 162
Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.✓ richtig
- BJa, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
- CJa, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
- DNein.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #162 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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