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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 162

Darf der Grundstückseigentümer zur Verhütung von Wildschäden Wild von seinem Grundstück verscheuchen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJa, aber er darf das Wild weder gefährden noch verletzen.✓ richtig
  2. BJa, aber nur Raubwild und Schwarzwild.
  3. CJa, alles Wild mit Ausnahme von doppeltseitigen Kronenhirschen.
  4. DNein.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #162 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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