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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 150

Sie schießen am 30. Januar durch einen Äserschuss einen Rehbock krank. Die Nachsuche bleibt erfolglos. Am 02. Februar haben Sie ihn wieder schussgerecht vor sich. Müssen Sie den Bock erlegen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANein, die Jagdzeit auf Rehböcke endet am 31. Januar.
  2. BJa.✓ richtig
  3. CNein, wenn der Abschussplan mittlerweile erfüllt ist.
  4. DNur dann, wenn er schon abgeworfen hat.
  5. ENur dann, wenn er noch nicht abgeworfen hat.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #150 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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