Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 138
Dürfen aus Wildgehegen ausgebrochene Tiere, die im Anhang des JWMG aufgeführt sind, bejagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AJa, immer.
- BJa, wenn der Eigentümer das Eigentum aufgegeben hat.✓ richtig
- CNein, so lange der Eigentümer die Verfolgung nicht aufgegeben hat.✓ richtig
- DNein, unter keinen Umständen.
Lösung
Antworten B, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #138 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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