Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 134
Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung von Nachsuchegespannen?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Nachsuchenführer muss einen gültigen Jagdschein besitzen.✓ richtig
- BDer Nachsuchenführer muss Jagdpächter sein.
- CDer Nachsuchenführer muss Mitglied in einer anerkannten Vereinigung der Jäger sein.
- DDer Nachsuchenhund muss brauchbar für die Nachsuche unter erschwerten Bedingungen sein.✓ richtig
- EAls Nachsuchenhunde können nur Bayerische Gebirgsschweißhunde und Hannoversche Schweißhunde zugelassen werden.
Lösung
Antworten A, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #134 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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