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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 133

Wer darf in Baden-Württemberg bei der gesetzlichen Wildfolge die Jagdreviergrenze überschreiten, wenn der Nachbar nicht erreichbar und keine Wildfolgevereinbarung schriftlich getroffen wurde?

Antwortmöglichkeiten

  1. AAnerkannte Nachsuchegespanne.✓ richtig
  2. BDer zur Jagdausübung Befugte mit einem brauchbaren Jagdhund, wenn nur dadurch schwerkrankes Wild vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden bewahrt werden kann.✓ richtig
  3. CDer zur Jagdausübung Befugte, ohne brauchbaren Jagdhund, wenn das Wild nicht in Sichtweite verendet ist.

Lösung

Antworten A, B sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #133 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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