Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 132
Ein von einem Jagdgast tödlich getroffener Fasan fällt in Sichtweite in einen Friedhof.
Antwortmöglichkeiten
- AEr darf nicht nachgesucht werden, denn auf einem Friedhof ruht die Jagd.
- BDer Betreiber des Friedhofes hat das Recht der Aneignung.
- CDer Schütze darf nachsuchen und die Aneignung des Fasans zugunsten des Jagdausübungsberechtigten durchführen.✓ richtig
- DDer Schütze darf zwar nachsuchen, muss aber den Fasan dem Betreiber des Friedhofs abliefern.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #132 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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