Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 125
Welche Wildarten dürfen zur Bestandsstützung auch ohne Genehmigung der obersten Jagdbehörde ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ARebhuhn✓ richtig
- BFasan✓ richtig
- CFeldhase
- DWildkaninchen
- ESchwarzwild
Lösung
Antworten A, B sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #125 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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