Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 122
Welche Aussage trifft bezüglich der Abschussmeldung / Streckenliste zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADie schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat innerhalb 3 Tagen nach der Erlegung zu erfolgen.
- BDie schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, außer Schwarzwild, hat vierteljährlich zu erfolgen.
- CDie schriftliche Abschussmeldung für alles Schalenwild, einschließlich Schwarzwild, hat monatlich zu erfolgen.
- DDie Streckenliste für alles Wild ist der unteren Jagdbehörde am Ende des Jagdjahres zu übermitteln.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #122 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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