Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 118
Zur Beköderung eines Fuchsluderplatzes sind in Baden-Württemberg zulässig
Antwortmöglichkeiten
- Ageräucherter Fisch.
- Bverendete Haushühner.
- Cim Revier verunfalltes Wild.✓ richtig
- DAufbruch von Wild aus dem eigenen Revier.✓ richtig
Lösung
Antworten C, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #118 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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