Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 113
Die Zahl der zulässigen Kirrstellen pro Revier ist in Baden-Württemberg begrenzt bei
Antwortmöglichkeiten
- ASchwarzwild✓ richtig
- BSchalenwild
- CRehwild
- DWiederkäuendem Schalenwild
- ERotwild
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #113 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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