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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 111

Welche Aussagen zur Kirrung sind richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AFür die Kirrung von Schwarzwild kann 1 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.✓ richtig
  2. BDie Zahl der Rehwildkirrungen je Jagdbezirk ist auf eine Kirrung je angefangene 50 ha Waldfläche beschränkt.
  3. CFür die Kirrung von Rehwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.✓ richtig
  4. DFür Schwarzwild dürfen Eicheln als Kirrmittel verwendet werden.
  5. EFür die Kirrung von Schwarzwild können 10 Liter zulässiges Futtermittel pro Kirrplatz ausgebracht werden.

Lösung

Antworten A, C sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #111 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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