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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 108

Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.
  2. BDie Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.
  3. CAblenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.✓ richtig
  4. DBei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #108 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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