Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 108
Welche Aussage zur Ablenkungsfütterung für Schwarzwild in Baden-Württemberg ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AMais und Druschabfälle sind als Futtermittel für eine Ablenkungsfütterung nicht zulässig.
- BDie Zahl der Ablenkungsfütterungen je Revier und die zulässige Futtermenge ist beschränkt.
- CAblenkungsfütterungen für Schwarzwild dürfen im Rahmen einer genehmigten Fütterungskonzeption nur im Wald mit einem Abstand von mehr als 300 m zum Waldrand betrieben werden.✓ richtig
- DBei Ablenkungsfütterungen dürfen zulässige Futtermittel in jedem Fall offen ausgebracht werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #108 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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