Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 107
In welchem Umkreis von zulässigen Fütterungen darf Wild nicht erlegt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AIm Umkreis von 50 m
- BIm Umkreis von 100 m
- CIm Umkreis von 200 m
- DIm Umkreis von 300 m✓ richtig
- EIm Umkreis von 500 m
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #107 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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