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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 103

Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zur Futtergabe an Wild zugelassen

Antwortmöglichkeiten

  1. Adas Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.✓ richtig
  2. Bdie Verabreichung von Arzneimitteln.
  3. Cdie Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper.
  4. Ddie Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #103 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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