Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 103
Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zur Futtergabe an Wild zugelassen
Antwortmöglichkeiten
- Adas Ausbringen von Apfeltrester zum Ankirren von Rehwild.✓ richtig
- Bdie Verabreichung von Arzneimitteln.
- Cdie Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper.
- Ddie Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #103 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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