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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 101

Zur Fütterung und Kirrung von wiederkäuendem Schalenwild ist in Baden-Württemberg die Verwendung von Getreide grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich eine Getreideart darf in geringen Mengen Obsttrestern beigemischt werden. Es handelt sich um

Antwortmöglichkeiten

  1. AMais
  2. BGerste
  3. CWeizen
  4. DHafer✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #101 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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