Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 83
Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.
Antwortmöglichkeiten
- ASie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.
- BSie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.✓ richtig
- CSie können das ohne weiteres tun.
- DSie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #83 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.