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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 83

Ihr Hausnachbar bittet Sie als zuständigen Jagdpächter, auf seiner Dachbühne einen Steinmarder zu fangen.

Antwortmöglichkeiten

  1. ASie benötigen dafür einen Sachkundenachweis.
  2. BSie dürfen nur tätig werden, wenn für das Grundstück eine behördliche Fanggenehmigung vorliegt.✓ richtig
  3. CSie können das ohne weiteres tun.
  4. DSie müssen einen lebend gefangenen Marder anderorts wieder freilassen.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #83 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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