Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 82
Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.
Antwortmöglichkeiten
- AEr kann das jederzeit tun.
- BEr muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
- CEr darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.✓ richtig
- DEr muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #82 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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