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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 82

Ein Wohnhausbesitzer ohne Jagdschein will in seinem in Baden-Württemberg gelegenen, eingefriedeten Hausgarten Wildkaninchen fangen, die seine Gemüsebeete schädigen.

Antwortmöglichkeiten

  1. AEr kann das jederzeit tun.
  2. BEr muss gefangene Kaninchen beim Jagdpächter abliefern.
  3. CEr darf nur mit Sachkundenachweis und Fanggenehmigung tätig werden.✓ richtig
  4. DEr muss lediglich die Zahl der gefangenen Kaninchen der Jagdbehörde jährlich melden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #82 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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