Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 81
Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?
Antwortmöglichkeiten
- ALebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.
- BLebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.✓ richtig
- CEs ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden✓ richtig
- DFallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.✓ richtig
- ENicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.
Lösung
Antworten B, C, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #81 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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