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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 81

Was ist bei der Verwendung von zugelassenen und registrierten Lebendfangfallen im Jagdbezirk zu beachten?

Antwortmöglichkeiten

  1. ALebendfangfallen dürfen nur mit behördlicher Genehmigung eingesetzt werden.
  2. BLebendfangfallen (ohne elektronischen Fangmelder) müssen mindestens 2 mal täglich kontrolliert werden.✓ richtig
  3. CEs ist dafür Sorge zu tragen, dass Gefahren für Menschen und nicht bejagbare Tiere vermieden werden✓ richtig
  4. DFallen müssen vor ihrer Verwendung auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden.✓ richtig
  5. ENicht-Jagdscheininhaber können mit einem Fallensachkundenachweis im Jagdbezirk mit Lebendfangfallen jagen.

Lösung

Antworten B, C, D sind korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #81 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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