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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 79

In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle

Antwortmöglichkeiten

  1. Ajährlich neu angemeldet werden.
  2. Bbei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
  3. Cmit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.✓ richtig
  4. Dim Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #79 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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