Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 79
In Baden-Württemberg muss eine zugelassene und angemeldete Falle
Antwortmöglichkeiten
- Ajährlich neu angemeldet werden.
- Bbei Nichtgebrauch in einem verschlossenen Raum gelagert werden.
- Cmit einem von der Prüfstelle ausgegebenem Nummernschild gekennzeichnet sein.✓ richtig
- Dim Jagdbezirk immer in Verbindung mit einer Fanggenehmigung verwendet werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #79 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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