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Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 78

Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber

Antwortmöglichkeiten

  1. Aneben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
  2. Bneben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.
  3. Cneben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.
  4. Dneben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.✓ richtig

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #78 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)

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