Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 78
Zur Ausübung der Fangjagd benötige ich als Jagdscheininhaber
Antwortmöglichkeiten
- Aneben dem Jagdschein auch einen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.
- Bneben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis nur bei der Ausübung im befriedeten Bezirk.
- Cneben dem Jagdschein einen Fallensachkundenachweis bei Verwendung von Totfangfallen mit behördlicher Genehmigung.
- Dneben dem Jagdschein keinen zusätzlichen Fallensachkundenachweis.✓ richtig
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #78 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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