Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 76
Ein Jagdfreund lädt Sie zum Ansitz auf Sauen und Rotwild ein. Um 22.30 Uhr kommt Ihnen ein Alttier mit Kalb. Dürfen Sie das Kalb erlegen?
Antwortmöglichkeiten
- ANein, es ist verboten, zur Nachtzeit Schalenwild zu erlegen.
- BJa, in Baden-Württemberg ist es erlaubt, weibliches Rotwild sowie Rotwildkälber zur Nachtzeit zu erlegen.
- CNein, weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen in Baden-Württemberg nur bis 22.00 Uhr erlegt werden.✓ richtig
- DNein, außerhalb von einem Rotwildgebiet dürfen nur Kronenhirsche erlegt werden.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #76 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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