Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 74
Welche Zeit gilt nach dem JWMG als Nachtzeit?
Antwortmöglichkeiten
- AEineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang
- BEineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang
- CEineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang✓ richtig
- DEineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang
- EEine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #74 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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