Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 68
Was wird als Ordnungswidrigkeit geahndet?
Antwortmöglichkeiten
- AFreilaufenlassen eines Hundes außerhalb des Einwirkungsbereichs und außerhalb der befugten Jagdausübung.✓ richtig
- BTeilnahme an einer Bewegungsjagd ohne Schießnachweis.✓ richtig
- CBaujagd am Kunstbau.
- DVerwendung einer nicht zugelassenen Falle.✓ richtig
- EVerwendung von Bleischrot bei der Hasenjagd.
Lösung
Antworten A, B, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #68 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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