Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 67
Wer Wild erlegt, für das die untere Jagdbehörde ein ganzjähriges Abschussverbot verfügt hat, der
Antwortmöglichkeiten
- Abegeht eine Ordnungswidrigkeit.
- Bkann nicht belangt werden.
- Cbegeht eine Straftat.✓ richtig
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #67 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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