Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 61
Sie gelangen zu Ihrem Jagdbezirk nur über einen Jägernotweg. Welche Aussagen treffen zu?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Schusswaffe muss ungeladen sein.✓ richtig
- BSie dürfen Ihre unterladene Waffe mit sich führen.
- CDie Schusswaffe muss sich im Überzug befinden oder mit verbundenem Schloss oder zerlegt mitgeführt werden.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #61 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Baden-Württemberg mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.