Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 60
Als Jungjäger erhalten Sie eine Jagderlaubnis. Der Jagdpächter beauftragt Sie im Winter mit der Kirrung des Rehwildes. Der zuständige Revierförster kontrolliert Sie dabei beim Befahren eines für den allgemeinen Verkehr gesperrten Waldwegs. Wie weisen Sie Ihre Fahrberechtigung nach?
Antwortmöglichkeiten
- ADurch Ihren Jagdschein und die Waffenbesitzkarte.
- BDurch Ihren Jagderlaubnisschein.✓ richtig
- CDurch Ihren Führerschein und den Fahrzeugschein.
- DDurch Ihren Jagdschein und den Personalausweis.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #60 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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