Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 53
Welchen Personen muss der Jagdschein versagt werden?
Antwortmöglichkeiten
- APersonen, die die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen.✓ richtig
- BPersonen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes sind.
- CPersonen, die keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.✓ richtig
- DPersonen, die noch nicht sechzehn Jahre alt sind.✓ richtig
Lösung
Antworten A, C, D sind korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #53 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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