Jägerprüfung Baden-Württemberg · Sachgebiet bw_sg4 · Frage 50
Der Jagderlaubnisschein bedarf zu seiner Gültigkeit
Antwortmöglichkeiten
- Ader Unterschrift eines der Mitpächter.
- Bder Unterschrift aller Mitpächter, wenn keine gegenseitige Bevollmächtigung vorliegt.✓ richtig
- Cder Genehmigung der Jagdbehörde.
- Dder schriftlichen Genehmigung des Kreisjägermeisters.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Prüfungsfach 4 — Wildkrankheiten und Wildbrethygiene › 4.1 Jagdrecht (JWMG), Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht #50 — Quelle: LJV Baden-Württemberg, Fragen und Antworten für die schriftliche Jägerprüfung (Stand 12.07.2021, abgerufen via landesjagdverband.de)
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